Nach Klage

Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft


"Mindestabstand 1,5 Meter" zwischen Personen wegen des Coronavirus steht auf einem Schild am Rande eines Gehweges. Foto: Daniel Karmann/dpa

"Mindestabstand 1,5 Meter" zwischen Personen wegen des Coronavirus steht auf einem Schild am Rande eines Gehweges. Foto: Daniel Karmann/dpa

Von dpa

Die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise bleiben weiter in Kraft: Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs lehnte es ab, diese durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Ein Kläger hatte argumentiert, die Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen greife in unverhältnismäßiger Weise in Freiheitsrechte der Bürger ein. Er hatte deshalb Popularklage erhoben. Der Kläger will erreichen, dass die Verordnung für verfassungswidrig und nichtig erklärt wird. Er forderte zudem deren sofortige Außervollzugsetzung per einstweiliger Anordnung.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, der in besonderen Eilfällen selbst entscheidet, lehnte Letzteres aber nun ab. Bei einer überschlägigen Prüfung könne nicht von offensichtlichen Erfolgsaussichten, aber auch nicht von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrags im Popularklageverfahren ausgegangen werden, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Die Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung müsse deshalb anhand einer Folgenabwägung getroffen werden. Und danach stellte Küspert fest: "Angesichts der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten überwiegen die Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung."