Nach Klage
Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft
27. März 2020, 11:21 Uhr aktualisiert am 27. März 2020, 12:21 Uhr
Die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise bleiben weiter in Kraft: Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs lehnte es ab, diese durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Ein Kläger hatte argumentiert, die Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen greife in unverhältnismäßiger Weise in Freiheitsrechte der Bürger ein. Er hatte deshalb Popularklage erhoben. Der Kläger will erreichen, dass die Verordnung für verfassungswidrig und nichtig erklärt wird. Er forderte zudem deren sofortige Außervollzugsetzung per einstweiliger Anordnung.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, der in besonderen Eilfällen selbst entscheidet, lehnte Letzteres aber nun ab. Bei einer überschlägigen Prüfung könne nicht von offensichtlichen Erfolgsaussichten, aber auch nicht von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrags im Popularklageverfahren ausgegangen werden, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
Die Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung müsse deshalb anhand einer Folgenabwägung getroffen werden. Und danach stellte Küspert fest: "Angesichts der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten überwiegen die Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung."