Bundesverfassungsgericht

Richter setzen EZB bei Anleihenkäufen Grenzen

Bundesregierung und Bundestag müssen Euro-Bankern besser auf die Finger sehen


Die Richter des Bundesverfassungsgerichts erklären die umstrittenen Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank für teilweise grundgesetzwidrig.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts erklären die umstrittenen Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank für teilweise grundgesetzwidrig.

Heftig klopft das Bundesverfassungsgericht der Europäischen Zentralbank (EZB) auf die Finger und erklärt die umstrittenen Käufe von Staatsanleihen für teilweise grundgesetzwidrig. Das stellt nicht nur die bisherige europäische Finanzarchitektur in Frage, sondern auch die deutsche Politik vor große Herausforderungen. Regierung und Parlament stehen nun in der Pflicht, die bisherige Praxis zu überprüfen - sie dürfen es nicht länger der EZB überlassen, Anleihen von schwächelnden EU-Staaten zu kaufen, die damit gestützt werden sollen.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat