Anleihenkäufe der EZB
In die Pflicht genommen
5. Mai 2020, 21:01 Uhr aktualisiert am 5. Mai 2020, 21:49 Uhr
So schallend, wie manche am Dienstag glauben machen wollten, war die Ohrfeige nicht, die das Bundesverfassungsgericht der Europäischen Zentralbank und der Bundesbank verpasst hat. Denn die Richter haben nichts gegen die Anleihenkäufe durch die EZB in einem gigantischen Volumen einzuwenden. Die Einschätzung der Kläger, die Frankfurter Banker betrieben mithilfe der nationalen Notenbanken eine illegale monetäre Staatsfinanzierung, hat sich das Gericht nicht zu eigen gemacht. Es hat allerdings Bundestag und -regierung in die Pflicht genommen. Sie sollen die EZB dazu bringen, ihre Anleihenkäufe im Nachhinein auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen.
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