Urteil mit Spannung erwartet

Verändert Ex-Jahn-Keeper Müller das ganze Transfersystem?


Heinz Müller stand in der Saison 2003/04 beim SSV Jahn Regensburg im Tor.

Heinz Müller stand in der Saison 2003/04 beim SSV Jahn Regensburg im Tor.

Mit Sorge schaut der deutsche Profifußball am auf einen Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Mainz. Im Streitfall zwischen dem früheren Bundesliga-Torhüter Heinz Müller und dem FSV Mainz 05 geht es auch um die Frage, ob die gängige Praxis von befristeten Arbeitsverträgen im Fußball-Geschäft überhaupt zulässig sind.

Mit Sorge schaut der deutsche Profifußball am Mittwoch (11.00 Uhr) auf einen Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Mainz. Im Streitfall zwischen dem früheren Bundesliga-Torhüter Heinz Müller und dem FSV Mainz 05 geht es auch um die Frage, ob die gängige Praxis von befristeten Arbeitsverträgen im Fußball-Geschäft überhaupt zulässig sind. Falls das erstinstanzliche Urteil nicht gekippt wird, drohen möglicherweise ähnlich weitreichende Konsequenzen wie nach dem sogenannten Bosman-Urteil 1995.

Das Arbeitsgericht hatte in der ersten Instanz entschieden, dass Müllers Vertrag nicht hätte befristet werden dürfen. Eine solche Befristung sei laut Gesetz nur im Falle eines "sachlichen Grundes" oder bis zu einer Gesamtdauer von maximal zwei Jahren zulässig.

Viele Vereine befürchten, ihre Profis nicht mehr - wie bislang gängige Praxis - mit Drei- oder Vierjahresverträgen ausstatten zu können. "Rentenverträge" sind aber nach Ansicht von Funktionären im Profifußball undenkbar. Zumal die Spieler dann fristgerecht kündigen und ablösefrei den Verein wechseln könnten.