Kein Böllern an Silvester

Stadt Regensburg verbietet Feuerwerk in der Altstadt


Von 20.30 Uhr am Silvesterabend bis um 6 Uhr am Neujahrstag gilt im Altstadtbereich von Regensburg ein Feuerwerksverbot.

Von 20.30 Uhr am Silvesterabend bis um 6 Uhr am Neujahrstag gilt im Altstadtbereich von Regensburg ein Feuerwerksverbot.

Von Hans Reimann

Wie bereits im vergangenen Jahr ist auch heuer kein Silvesterfeuerwerk in der Regensburger Altstadt erlaubt. Das Verbot hatte die Stadt Regensburg bereits am 22. November ausgesprochen und am Montag daran erinnert.

Es gilt ab Freitag, 31. Dezember, 20.30 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 6 Uhr. Zu den Bereichen, in denen das Verbot greift, gehören alle öffentlichen Flächen der Altstadt südlich der Donau und innerhalb des Grüngürtels, der aus dem Herzogspark, der Prebrunnallee, der Fürst-Anselm-Allee, den Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz sowie an der Landshuter Straße und der Gabelsbergerstraße und dem Villapark besteht.

Auch gilt das Verbot auf allen öffentlichen Flächen in Stadtamhof und dem Oberen und Unteren Wöhrd. Betroffen sind auch die Nibelungenbrücke, die Eiserne Brücke, die Steinerne Brücke, der Eiserne Steg, die Brücke am Wasserkraftwerk (Winzerweg), die Wehrbrücke Donaukanal Regensburg, der Pfaffensteiner Steg, der Grieser Steg, die Oberpfalzbrücke und die Protzenweiherbrücke.

Diese Grafik zeigt den Geltungsbereich des Feuerwerksverbots

Diese Grafik zeigt den Geltungsbereich des Feuerwerksverbots

Außerdem gibt die Stadt bekannt, dass gemäß 15. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt sind.

Die Bundesregierung hatte bereits vor einigen Wochen ein bundesweites Verkaufsverbot für Pyrotechnik erlassen. Auf privaten Flächen ist das Böllern zwar prinzipiell erlaubt, doch die Stadt empfiehlt, zur Unfallverhütung auf ausreichend Platz zu achten.