Landkreis Regensburg
Schauerlicher Verdacht gegen Krematorium: Fremde Körperteile mitverbrannt?
15. Februar 2017, 9:32 Uhr aktualisiert am 15. Februar 2017, 9:32 Uhr
Die Vorwürfe klingen schauerlich: Mitarbeiter des Regensburger Krematoriums sollen von 2011 bis Mai 2015 in rund 200 Fällen bei der Feuerbestattung von Leichnamen auch Körperteile anderer Menschen mitverbrannt haben. Die Staatsanwaltschaft Regensburg prüft, ob eine Störung der Totenruhe vorliegt.
Bereits seit August vergangenen Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen der angeblichen Vorfälle, bestätigte Theo Ziegler, Sprecher der Behörde, am Mittwoch. Bei den menschlichen Abfällen soll es sich um Körperteile sowie Beutel mit Gewebe- und Blutproben gehandelt haben, die bei medizinischen Eingriffen angefallen sind und nach dem Gesetz als Sondermüll hätten entsorgt werden müssen.
Damit würde laut Staatsanwaltschaft zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz vorliegen, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Darüber hinaus ist möglicherweise auch der Straftatbestand der Störung der Totenruhe erfüllt, der allerdings "beschimpfenden Unfug" an einem Leichnam voraussetzt.
Die Anschuldigungen gehen noch weiter: Vier Mitarbeiter des Krematoriums am Dreifaltigkeitsberg sollen zwischen 2011 bis Juni 2016 in zwei Fällen Spenden unbekannter Höhe, die bei Trauerfeiern für wohltätige Zwecke gesammelt worden waren, für sich selbst verwendet haben. Außerdem sollen 2016 in zwei Fällen Urnen als normales Päckchen versandt, den Hinterbliebenen aber 40 Euro mehr für einen Urnenspezialversand in Rechnung gestellt worden sein. Beides wäre als Betrug strafbar.
Am Dienstag ließ die Staatsanwaltschaft die Räume des Krematoriums durchsuchen. Schriftliche und elektronisch gespeicherte Unterlagen wurden freiwillig herausgegeben. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es sich um einen Anfangsverdacht, der auf den Angaben von Zeugen beruht. Die weiteren Ermittlungen und die anstehende Auswertung der sichergestellten Unterlagen müssten zeigen, ob sich die Vorwürfe bestätigen. Für die Betroffenen gelte die Unschuldsvermutung.