Landkreis Regensburg
Messerattacke auf Nachbarn: Jetzt wurde der Täter (32) verurteilt
3. August 2015, 7:56 Uhr aktualisiert am 3. August 2015, 7:56 Uhr
Am Freitag wurde ein 32 Jahre alter Berufs- und Arbeitsloser aus Regensburg wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Vizepräsident Werner Ebner zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Nach einem Vorwegvollzug von vier Jahren wird der Angeklagte in eine Entziehungsanstalt überstellt. Das Urteil entsprach im vollen Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Peter Hofmann widersprach in seinem Plädoyer einer Tötungsabsicht und hielt eine deutlich geringere Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung für tat- und schuldangemessen.
Der Angeklagte und seine Ex-Freundin erschienen als "ungebetene Gäste" im Oktober letzten Jahres zur späten Abendstunde bei den beiden Geschädigten in deren Wohnung im Regensburger Kasernenviertel, als diese zusammen mit Freunden Geburtstag feierten. Zwischen seiner Begleiterin und der Partnerin eines der Zwillinge kam es zunächst zu einer lautstarken verbalen Auseinandersetzung, die in Handgreiflichkeiten mündete. Als sich ein Nachbar über die Lautstärke beschwerte, wurde das Paar hinauskomplimentiert. Im Treppenhaus versetzte der Angeklagte einen der beiden Zwillingsbrüder mit einem mitgebrachten Messer einen Stich in die Brust. Zu einer Öffnung des Brustkorbes kam es allerdings nicht, da die Klinge des Messers durch einen Knochen abgelenkt wurde. Hierdurch erlitt der Geschädigte eine Knochenabsplitterung und eine Fleischwunde mit massivem Blutverlust.
Der Angeklagte führte einen weiteren Stich in Richtung des linken Auges des Geschädigten aus. Hierbei zog sich dieser eine weitere Knochenabsplitterung zu. Zudem kam es zu einer dauerhaften Durchtrennung der Tränendrüse. Als ihm sein Zwillingsbruder zu Hilfe eilte und den Aggressor mit einem Fußtritt vor weiteren Attacken abhalten wollte ging der Angeklagte zunächst zu Boden. Er rappelte sich jedoch wieder auf und stach nunmehr den zweiten Geschädigten in die rechte Hüfte. Sein Opfer trug hiervon eine stark blutende Fleischwunde davon.
Am Tattag habe man auf der Geburtstagsfeier viel Rum getrunken, weshalb er sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern könne. Er wisse nur noch, dass er im dunklen Treppenhaus "herumgeflogen" und auf der Treppe gestürzt sei. Sein Erinnerungsvermögen setze erst da wieder ein, als er zusammen mit seiner Ex-Freundin wenig später von einer Zivilstreife in einer Tankstelle festgenommen wurde. Bevor er den Zwillingsbrüdern den Besuch abstattete habe er bereits Bier getrunken und Marihuana geraucht.
Obwohl der Angeklagte eine Alkoholisierung von maximal 2,3 Promille hatte, nahm ihm die Schwurgerichtskammer seinen angeblichen Blackout nicht ab.