Aus der Schwurgerichtskammer
Bewährungsstrafe für "indirekte Sterbehilfe"
26. Juli 2019, 17:45 Uhr aktualisiert am 26. Juli 2019, 17:45 Uhr
Am Freitag verkündete die Schwurgerichtskammer das mit großer Spannung erwartete Urteil gegen einen 41-jährigen Frührentner aus dem Landkreis: eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, ohne weitere Auflagen, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
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