Bestattungen Straubing-Bogen
Leichenhäuser und Trauerhallen bleiben geschlossen
22. April 2020, 12:18 Uhr aktualisiert am 11. April 2023, 16:47 Uhr
Der Landkreis Straubing-Bogen hat die Allgemeinverfügung in Bezug auf Bestattungen verlängert.
Die Allgemeinverfügung betrifft die Schließung von Leichenhäusern und Trauerhallen - diese gilt nun bis 3. Mai. Bestattungen dürfen ausschließlich unter Beachtung folgender Kriterien durchgeführt werden:
• Die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Kreis.
• Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive der Bestattungsmitarbeiter und des Pfarrers maximal 15 Personen.
• Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise muss unterbleiben.
• Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.
• Erd- und Urnenbestattungen dürfen nur noch am Grab durchgeführt werden.
• Die teilnehmen Personen haben einen Abstand von 1,5 Meter zueinander einzuhalten.
• Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
• Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.
• Offene Aufbahrungen sind nicht zulässig.
• Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.