Bestattungen Straubing-Bogen

Leichenhäuser und Trauerhallen bleiben geschlossen


Es gelten strenge Regeln für Bestattungen. (Symbolbild)

Es gelten strenge Regeln für Bestattungen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Der Landkreis Straubing-Bogen hat die Allgemeinverfügung in Bezug auf Bestattungen verlängert.

Die Allgemeinverfügung betrifft die Schließung von Leichenhäusern und Trauerhallen - diese gilt nun bis 3. Mai. Bestattungen dürfen ausschließlich unter Beachtung folgender Kriterien durchgeführt werden:

• Die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Kreis.

• Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive der Bestattungsmitarbeiter und des Pfarrers maximal 15 Personen.

• Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise muss unterbleiben.

• Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.

• Erd- und Urnenbestattungen dürfen nur noch am Grab durchgeführt werden.

• Die teilnehmen Personen haben einen Abstand von 1,5 Meter zueinander einzuhalten.

• Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.

• Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.

• Offene Aufbahrungen sind nicht zulässig.

• Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.