Bayern
Wolbergs-Urteil zu milde? Verteidiger fordert Freispruch
4. November 2021, 15:58 Uhr aktualisiert am 4. November 2021, 15:58 Uhr
Das Urteil im ersten Korruptionsprozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist nach Überzeugung der Generalbundesanwaltschaft zu milde ausgefallen. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig forderte Staatsanwältin Claudia Kohlschmidt am Donnerstag die teilweise Aufhebung der Urteile aus den Jahren 2019 und 2020. Wolbergs' Verteidiger Peter Witting forderte die Aufhebung der Urteile und jeweils einen Freispruch für seinen Mandanten. Ob der BGH bereits am Donnerstag eine Entscheidung verkündet, war zunächst offen.
Kohlschmidt bemängelte insbesondere die Straffreiheit für Wolbergs im ersten Urteil nach Paragraf 60 im Strafgesetzbuch - dieser besagt, dass ein Täter durch die Folgen seiner Tat genug gestraft sei. Im Fall Wolbergs seien die Folgen jedoch nicht so schwerwiegend, als dass Straffreiheit gerechtfertigt wäre, sagte Kohlschmidt.
Hier widersprachen die Verteidiger Peter Witting und Thorsten Junker und verwiesen auf die enorme Berichterstattung, die beruflichen Auswirkungen und psychischen Belastungen sowie auf die ihrer Ansicht nach unverhältnismäßige Untersuchungshaft ihres Mandanten. Diese Gründe würden teilweise für sich alleine schon die Heranziehung des Paragrafen 60 rechtfertigen.
Die Staatsanwältin kritisierte darüberhinaus die Unterscheidung der Regensburger Richter zwischen Parteispenden, die vor und während Wolbergs' Amtszeit als Oberbürgermeister eingegangen waren. Denn: Auch wenn Wolbergs in den Jahren 2011 bis 2014 noch dritter Bürgermeister und als solcher mit Sozialthemen befasst gewesen war, habe er dennoch gelegentlich den damaligen Oberbürgermeister vertreten. Insofern habe zwar keine konkrete, aber eine abstrakte Zuständigkeit Wolbergs für Baufragen bestanden.
Auch hier widersprachen die Verteidiger. Sollte ein Spender auf Bauvergaben Einfluss nehmen wollen, würde es keinen Sinn machen, an den Sozialreferenten zu denken. Wittings Fazit: Die Richter am Landgericht hätten bei Wolbergs geringes Verschulden gesehen. "Ich sehe gar keines."
Die Regensburger Richter hatten Wolbergs 2019 wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014 verurteilt, jedoch von einer Strafe abgesehen. Im zweiten Prozess war der Kommunalpolitiker 2020 wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Von sämtlichen weiteren Vorwürfen in den beiden Prozessen hatten ihn die jeweiligen Strafkammern freigesprochen.