Landkreis Regen

Verfahren gegen Wölfl-Geldgeber eingestellt


Angeklagter Wolfgang Leese (rechts) mit seinem Verteidiger Alois Schröder. (Foto: Bäumel)

Angeklagter Wolfgang Leese (rechts) mit seinem Verteidiger Alois Schröder. (Foto: Bäumel)

Ein siebenstündiger Marathonprozess mit insgesamt 13 Zeugen fand am Mittwoch am Viechtacher Amtsgericht statt und ging schließlich mit der Einstellung des Verfahrens zu Ende.

Angeklagt war ein 66-jähriger Geschäftsführer eines Unternehmens in Nordrhein-Westfalen. Ihm warf die Staatsanwaltschaft vor, dem verstorbenen Landrat Heinz Wölfl im Jahr 2010 ein ungesichertes Darlehen in Höhe von 50 000 Euro gewährt zu haben, um Vorteile für die Baugenehmigung seines Privathauses zu erhalten. Der angeklagte Professor Dr. Wolfgang Leese hatte gleich zu Beginn des Prozesses betont, dass er das Darlehen gewährt habe, jedoch seine Unschuld beteuert. Der Staatsanwaltschaft Deggendorf warf er bei ihren Ermittlungen, wie er wörtlich sagte, "Schlamperei" vor. Auch kritisierte er die Vorgehensweise bei der Durchsuchung seines Hauses und kündigte an, nach dem Prozess eine Dienstaufsichtsbeschwerde in die Wege zu leiten.

Professor Dr. Wolfgang Leese, dessen Frau ihre Wurzeln im Landkreis Regen hat, kaufte sich am 27. September 2008 einen Grund im Gemeindebereich Lindberg, um dort ein Haus als Zweitwohnsitz im Grünen bauen zu dürfen. Es entstand im Außenbereich der Gemeinde Lindberg und in einem Landschaftsschutzgebiet direkt nahe des Golfplatzes, weshalb eine Änderung des Flächennutzungsplanes nötig wurde. Für den Bau hatten der Gemeinderat Lindberg sowie das Landratsamt Regen grünes Licht gegeben, so dass das Haus im Grünen gebaut werden konnte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: "Sie gewährten das Darlehen im Hinblick darauf, dass Heinz Wölfl sich als Landrat für die Bebauung ihres Grundstücks eingesetzt hatte. Sie wussten, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erteilung der Baugenehmigung nur durch die wohlwollende Beurteilung des Landratsamtes ermöglicht und das Baugenehmigungsverfahren wegen der fehlenden Bauabnahme noch nicht abgeschlossen war".

Ob es tatsächlich eine Vorteilsgewährung war, das konnte ihm Nachhinein nicht mehr ausdrücklich bewiesen werden, auch wenn es für die vorsitzende Richterin typisch dafür zu sein schien. Auch die insgesamt 13 Zeugen - teilweise Mitarbeiter des Landratsamtes Regen - konnten sich nicht an mögliche Äußerungen Wölfls erinnern, die für eine derartige Vorteilsgewährung sprechen würden oder sich von anderen Bauvorhaben drastisch unterscheiden. "Natürlich, so schilderte es ein Zeuge, "wollte der Landrat sich immer dafür einsetzen, dass Leute, die im Landkreis bauen wollen, sich auch hier niederlassen und sagte 'schaut einmal, was ihr für diese Menschen machen könnt', das ist aber nichts Ungewöhnliches oder Besonderes weder in diesem noch in anderen Fällen".

Über mehrere Punkte, so Verteidiger Alois Schröder, könne man aufgrund der Auslegung tatsächlich streiten. Daher einigte man sich mit dem Angeklagten darauf, dass dieser einen Betrag von 35 000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlt und das Verfahren eingestellt wird. Ursprünglich hätte Wolfgang Leese 65 000 Euro zahlen müssen, da sich die Vermögensverhältnisse jedoch in den vergangenen Jahren verändert haben, stimmte auch die Staatsanwaltschaft dem geringeren Betrag zu, der bis 10. April überwiesen werden muss.