Vergifteter Hund in Drachselsried

PETA setzt Belohnung für Hinweise aus


Tierquäleri ist kein Kavaliersdelikt und kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Tierquäleri ist kein Kavaliersdelikt und kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Von Redaktion Viechtach

Ein Hund hatte vergangene Woche in Lesmannsried, Gemeinde Drachselsried, beim Gassigehen Gift erwischt. Dabei handelte es sich um einen mit Gift präparierten Köder - wir hatten berichtet.

Da es dem Hund in der folgenden Nacht zunehmend schlechter ging, gingen die Halter zum Tierarzt, doch auch der konnte dem Mischlingshund nicht mehr helfen, das Tier starb. Um den Fall aufzuklären, setzt die Tierrechtsorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1 000 Euro für Hinweise aus, die die tatverantwortliche Person überführen. Menschen, die etwas beobachtet oder anderweitige Hinweise haben, werden gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711/86 05 910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden - auch anonym. "Die Person, die den präparierten Köder ausgelegt hat, muss umgehend gefunden und gestoppt werden, bevor noch weitere Vierbeiner in Lebensgefahr gebracht werden", sagt Peter Höffken, Fachreferent bei PETA.

"In Fällen wie diesem ist es oft schwierig, die Verantwortlichen zu finden, denn sie agieren, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Deshalb kann es auf jeden noch so unwichtig erscheinenden Hinweis ankommen. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Aufklärung vorantreiben sowie Tierhalterinnen und Tierhalter für das Thema sensibilisieren und warnen. Solche Köder können zudem nicht nur für Hunde, Katzen und Wildtiere, sondern auch für Kinder lebensbedrohlich sein."

Tierquälerei ist eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Sie kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.