Pfleger vor Gericht

Freispruch mit "fadem Nachgeschmack"


Fahrlässige Tötung - dieser Vorwurf konnte dem angeklagten Pfleger nicht nachgewiesen werden.

Fahrlässige Tötung - dieser Vorwurf konnte dem angeklagten Pfleger nicht nachgewiesen werden.

Freispruch, so lautete das Urteil von Richterin Ingrid Götte - aber mit "fadem Nachgeschmack", wie sie sagte. Einem Pfleger konnte die ihm vorgeworfene fahrlässige Tötung nicht nachgewiesen werden. Unumstritten ist jedoch, dass menschliches Versagen der Grund war, dass Patient Felix A. (Name geändert) bei einem Hebevorgang mit einem Personenlifter zu Boden fiel und später verstarb.

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