Pfleger vor Gericht
Freispruch mit "fadem Nachgeschmack"
13. April 2022, 13:56 Uhr aktualisiert am 13. April 2022, 16:14 Uhr
Von
Johannes Bäumel
Freispruch, so lautete das Urteil von Richterin Ingrid Götte - aber mit "fadem Nachgeschmack", wie sie sagte. Einem Pfleger konnte die ihm vorgeworfene fahrlässige Tötung nicht nachgewiesen werden. Unumstritten ist jedoch, dass menschliches Versagen der Grund war, dass Patient Felix A. (Name geändert) bei einem Hebevorgang mit einem Personenlifter zu Boden fiel und später verstarb.
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