BKH Straubing
Schon viermal draußen: Neue Details zu Freigängen aus BKH
27. Februar 2019, 17:11 Uhr aktualisiert am 27. Februar 2019, 18:49 Uhr
Von
Christoph Urban
Der per Gerichtsbeschluss erzwungene Freigang aus dem Bezirkskrankenhaus (BKH) war eine Einzelfallentscheidung - das ist seit Wochen die Sprachregelung im Rathaus, beim Bezirk und im Ministerium. Bisher mag es sich um nur einen Fall handeln - aber nicht um nur einen Freigang. Viermal für je zwei Stunden durfte der 46-jährige Patient bisher in Begleitung raus.
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