Knallen heuer nur die Sektkorken?

Böllerverbot betrifft lediglich die Innenstadt, nicht das private Grundstück


Ein Haushalt darf Restbestände an Feuerwerk abschießen, soweit sich das private Grundstück nicht im historischen Stadtkern befindet. Dort gilt seit dem Rathausbrand Raketenverbot.

Ein Haushalt darf Restbestände an Feuerwerk abschießen, soweit sich das private Grundstück nicht im historischen Stadtkern befindet. Dort gilt seit dem Rathausbrand Raketenverbot.

Es schlägt zwölf, man stößt an, wirft sich schnell eine Jacke über die Schultern und hüpft in seine Stiefel, dann rennt man nach draußen und es werden Raketen abgefeuert - so fing für viele bisher jedes neue Jahr an. Wer einen eigenen Garten und Restbestände an Raketen hat, muss dieses Spektakel nicht missen.

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