Drogenprozess

Arsenal an psychedelischen Substanzen


Das Schöffengericht sah einen minderschweren Fall vorliegen und verurteilte den 23-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten.

Das Schöffengericht sah einen minderschweren Fall vorliegen und verurteilte den 23-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten.

Der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist ein häufiger Straftatbestand, mit dem sich das Amtsgericht tagtäglich beschäftigt. Meist geht es um mehr oder weniger große Mengen von Marihuana, manchmal synthetische Drogen, gelegentlich härtere Stoffe wie Heroin. Diesmal hatte das Schöffengericht jedoch mit einem "halben Chemiekasten" zu tun, wie es der Vorsitzende Richter Achim Kinsky ausdrückte. Die Anklageschrift enthielt eine lange Aneinanderreihung von Abkürzungen und Wirkstoffbezeichnungen, von denen LSD die geläufigste war. Dahinter verbargen sich diverse halluzinogene Pilze und sogenannte Neue Psychoaktive Substanzen. Weil es sich in der Summe um eine große Menge an Drogen handelte, die in der Wohnung des Angeklagten gefunden wurden, wurde ihm nicht nur der Besitz, sondern auch der Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen.

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