Landkreis Straubing-Bogen
Wie eine nicht genehmigte Photovoltaikanlage ein Fall für die bayerischen Gerichte wurde
19. April 2014, 9:16 Uhr aktualisiert am 19. April 2014, 9:16 Uhr
Drei Jahre ist es her, dass an dieser Stelle die Geschichte von Anton Pacher und seiner Photovoltaikanlage erzählt wurde. Das Landratsamt hatte diese aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigt. In den drei Jahren ist viel passiert. Allerdings nicht auf dem Dach der Pachers. Darauf gibt es noch immer keine Solarpaneelen. Dafür hat der Fall Pacher mittlerweile bayerische Gerichte in allen Instanzen beschäftigt und dem Rentner viele schlaflose Nächte beschert.
Ein kurzer Rückblick auf den Bericht aus dem Jahr 2011: Im Frühjahr 2010 will Anton Pacher auf seinem Haus am Bogener Stadtplatz eine Photovoltaikanlage montieren. Er ruft im Bauamt der Stadt Bogen an und fragt, ob er denn eine besondere Genehmigung dafür brauche. Dabei erhält er laut eigener Aussage folgende Auskunft: Solange er die Paneele in Dachneigung errichte, sei keine besondere Genehmigung notwendig. Er fängt also mit der Montage an.
Die Bauarbeiten sind fast beendet, als plötzlich ein Anruf vom Landratsamt kommt. Er müsse die Montage sofort stoppen, da er mit seiner Anlage gegen das Denkmalschutzgesetz verstößt. Grund: Das Haus der Pachers gehört durch seine Lage am Bogener Stadtplatz und seine Nähe zur Kirche zu einem "denkmalgeschützten Ensemble". Heißt: Für eine Photovoltaikanlage bräuchte er die Genehmigung des Landratsamtes. Das hört Anton Pacher an diesem Tag zum ersten Mal. Er wundert sich, stoppt aber den Bau, weil ihm ansonsten 1.000 Euro Zwangsgeld drohen. Dies wurde ihm später dann vom Verwaltungsgericht Regensburg als Schuldeingeständnis gewertet. Er reicht den Antrag beim Landratsamt Straubing-Bogen ein, die Genehmigung wird nicht erteilt. Pacher muss die Anlage wieder abbauen, auf den Kosten bleibt er sitzen.
Seitdem sind fast vier Jahre vergangen. Anton Pacher ist sowohl vor das Verwaltungsgericht in Regensburg als auch vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gezogen und hat gegen den Ablehnungsbescheid geklagt. Ohne Erfolg. Beide Gerichte bestätigten, dass seine Anlage einen Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz darstellt.
Pacher kann und will das immer noch nicht akzeptieren. Die Geschichte zerrt an den Nerven des 66-Jährigen und bereitet ihm schlaflose Nächte. Nicht nur, weil er seitdem auf einem fünfstelligen Rechnungsbetrag sitzt, sondern weil er sich ungerecht behandelt fühlt. Zum einen, weil es im Landkreis Straubing-Bogen mehrere Photovoltaikanlagen in der Nähe von Denkmälern gibt. Und zum anderen, weil er nach wie vor nicht verstehen kann, warum er damals von der Stadt Bogen eine solche Auskunft bekommen hat. Deshalb gibt er auch ihr eine Mitschuld an seiner Misere.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Osterausgabe der Bogener Zeitung vom 18. April.