Ein Jurist erklärt

Das Bürgerbegehren gegen das BMW-Werk im Detail


Für die Straßkirchner geht es am 24. September in die Wahllokale. Dann werden sie unter anderem über das Bürgerbegehren der BI abstimmen. Der Satz des Bürgerentscheids hat es aufgrund seiner Länge in sich.

Für die Straßkirchner geht es am 24. September in die Wahllokale. Dann werden sie unter anderem über das Bürgerbegehren der BI abstimmen. Der Satz des Bürgerentscheids hat es aufgrund seiner Länge in sich.

Viele Bürger aus Straßkirchen finden den Satz der Bürgerinitiative (BI) "Lebenswerter Gäuboden" zu kompliziert. Zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Jürgen Busse haben wir versucht, den Inhalt zu erklären.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat

1 Kommentare:


Bitte melden Sie sich an!

Melden Sie sich an, um kommentieren zu können.

Anmelden

Andreas H.

am 30.06.2023 um 14:44

-> Dazu, dass ein zweiter Wahltermin mehr Arbeit macht und weitere Kosten verursacht, sagt Spötzl: "Die Gemeinde Straßkirchen ist nicht so arm, den Mehraufwand kann sie sich schon leisten." Denn sie habe ja BMW als neuen Steuerzahler. <- Sagt sehr viel über den Vorsitzenden der BI aus, wenn so abwertend über die Steuergelder der Bürger aus Straßkirchen gesprochen wird. Und darüber hinaus unterstellt er den Wählern gleich noch, dass er nicht in der Lage ist, den Bürgerentscheid neben der Stimmabgabe zur Landtagswahl, ernst zu nehmen. Ganz komischer Zeitgenosse...



Kommentare anzeigen