Eigenwasserversorgung Schwarzach
Bürgerbegehren zulässig: ein Zweites wird angestrebt
31. Juli 2020, 15:12 Uhr aktualisiert am 31. Juli 2020, 17:56 Uhr
Von
Redaktion Landkreis Straubing-Bogen
Am Ende stand das Ergebnis fest: Das Bürgerbegehren ist zulässig. In der außerordentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend in der Neuen Turnhalle in Schwarzach waren die vorhandenen 80 Zuhörerplätze besetzt. Die Kapazität war ausreichend, sodass niemandem der Zutritt verweigert werden musste.
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