Wasserversorgung Au

Strafanzeige gegen Verbandsführung: Verletzung der Buchführungspflicht


Strafanzeige wegen Verletzung der Buchführungspflicht hat BI-Sprecher Ralf Schramm jetzt gegen den Vorsitzenden und den Geschäftsführer des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau erstattet.

Strafanzeige wegen Verletzung der Buchführungspflicht hat BI-Sprecher Ralf Schramm jetzt gegen den Vorsitzenden und den Geschäftsführer des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau erstattet.

Die Angriffe der "Bürgerinitiative Wasserversorgung Hallertau - Bürger für Transparenz" gegen den Zweckverband Wasserversorgung Hallertau haben eine neue Eskalationsstufe erreicht. BI-Sprecher Ralf Schramm hat nun Strafanzeige gegen den Verbandsvorsitzenden und den Geschäftsführer erstattet. Sein Vorwurf: eine Verletzung der Buchführungspflicht. "Eine Strafanzeige ist dem Zweckverband Wasserversorgung Hallertau nicht bekannt", konnte unsere Redaktion in Au in Erfahrung bringen.

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