Marktrat Au erlässt Satzung
Spielregeln auf den Spielplätzen
23. Juni 2021, 17:42 Uhr aktualisiert am 23. Juni 2021, 17:42 Uhr
Von
Harry Bruckmeier
Auf den Spielplätzen im Auer Marktgebiet gelten ab sofort neue Spielregeln. Der Marktrat hat in seiner jüngsten Sitzung die entsprechende Satzung neu erlassen. Die Novelle legt unter anderem ein Höchstalter der Kinder von bis zu zwölf Jahren fest. Unter Dreijährige dürfen nur in Begleitung von Personen über 14 Jahre auf das Gelände. Die jeweiligen Öffnungszeiten werden an den Anschlagtafeln bekanntgemacht.
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