Verwaltungsgericht Regensburg

Siegenburger Glockenstreit: Nachbarklage abgewiesen


Die Glocken von St. Nikolaus dürfen weiter läuten, die Klage wurde abgewiesen. Eine weitere ist wegen des Zeitschlagens der Kirchturmuhr anhängig.

Die Glocken von St. Nikolaus dürfen weiter läuten, die Klage wurde abgewiesen. Eine weitere ist wegen des Zeitschlagens der Kirchturmuhr anhängig.

Von Redaktion Hallertau

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat eine Nachbarklage gegen liturgisches Glockengeläut von St. Nikolaus in Siegenburg abgewiesen. Das teilte Pfarrer Franz-Xaver Becher unserer Mediengruppe mit. Seit über zwei Jahren schwelt ein Streit zwischen einem Nachbarn und der Kirchenstiftung wegen des Glockengeläuts.

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