Kirche hat Erfolg im Rechtsstreit um Geläut von St. Nikolaus

Die Glocken dürfen weiter erklingen


Zankapfel Kirchenglocken: Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof sind sie "sozialadäquat" und läuten "nicht exzessiv".

Zankapfel Kirchenglocken: Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof sind sie "sozialadäquat" und läuten "nicht exzessiv".

Von Redaktion Hallertau

Gegen die Katholische Kirchenstiftung "St. Nikolaus" in Siegenburg hat ein Nachbar Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Der Anlieger wollte mit seinem Gang vor den Kadi eine einstweilige Unterlassung des Läutens erwirken, soweit dieses bestimmte Lautstärkepegel überschreitet. Den Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht Regensburg im September abgelehnt.

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