Auf dem Heimweg gestürzt
Gerücht über versuchte Vergewaltigung in Kelheim ist falsch
3. September 2021, 15:08 Uhr aktualisiert am 3. September 2021, 16:00 Uhr
In den sozialen Medien kursiert derzeit ein Gerücht über eine versuchte Vergewaltigung in Kelheim. Tatsächlich handelt es sich in diesem Fall jedoch nur um einen Sturz im betrunkenen Zustand auf dem Nachhauseweg, wie die Polizei am Freitag bestätigt. Sie warnt in diesem Zusammenhang vor falschen Verdächtigungen.
Ein betrunkener Sturz und seine Folgen: Eine 47-jährige Frau war am 28. August gegen 2 Uhr auf dem Weg nach Hause, als sie stürzte und sich am Kinn verletzte. Laut Angaben der Polizei soll daraufhin ein Unbekannter nach ihrem Oberarm gegriffen, aber sofort wieder losgelassen haben. Eine zweite Person soll in der Nähe gestanden, aber nicht eingegriffen haben. Die Frau stand danach wieder selbst auf und lief nach Hause. Dort rief man den Rettungsdienst und die Polizei. Die Frau musste in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden.
Gegenüber der Polizei sagte die Frau, dass sie nicht wüsste, wieso der Unbekannte nach ihrem Arm gegriffen habe. Sie sei sich jedoch sicher, dass derjenige nicht übergriffig geworden wäre. Die 47-Jährige sei bei der Befragung stark betrunken gewesen. Die Polizei ermittelte weiter, fand jedoch keine Anhaltspunkte für eine Straftat.
Trotzdem kursierten im Lauf der Woche Gerüchte in den sozialen Medien, die besagten, dass es sich bei dem Vorfall um eine versuchte Vergewaltigung gehandelt habe. Die Beamten nahmen daher noch einmal Kontakt zu der 47-jährigen Frau auf, die den Polizisten sagte, dass die Darstellungen im Netz falsch seien.
Allerdings habe sie nach ihrem Sturz in der Nacht betrunken ein Foto von ihrem Kinn gemacht und dieses samt einer "leichtsinnig geschriebenen" Nachricht auf WhatsApp veröffentlicht. Die Ermittler gehen davon aus, dass dies zu der Verbreitung der Gerüchte in den sozialen Medien geführt haben könnte. Die Frau distanzierte sich ausdrücklich von den Gerüchten, die wohl Unbekannte auf der Basis ihrer Nachricht verschärft in Umlauf gebracht haben, und von Diffamierungen bestimmter Gruppen. Solche Beiträge im Netz können, so die Polizei Kelheim, den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen und würden von der Polizei konsequent angezeigt und strafrechtlich verfolgt.