Schutzzone eingerichtet

Geflügelpest auf Hof in Train ausgebrochen


Wie das Landratsamt Kelheim mitteilt, ist ein Hof in Train von der Geflügelpest betroffen. (Symbolbild)

Wie das Landratsamt Kelheim mitteilt, ist ein Hof in Train von der Geflügelpest betroffen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

In der Gemeinde Train im Landkreis Kelheim ist auf einem Hof die Geflügelpest ausgebrochen. Mehrere Tiere sind bereits gestorben. Das Landratsamt Kelheim weist nun eine Schutz- und Überwachungszone in der Umgebung von Train aus.

Betroffen ist laut Angaben des Landratsamtes Kelheim ein nicht gewerblicher Hof, auf dem vor allem Enten und Hühner gehalten werden. Dort seien viele der Tiere an der Vogelgrippe erkrankt und später daran gestorben. Aus Gründen des Seuchenschutzes musste das restliche Geflügel getötet und beseitigt werden.

Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtet das Veterinäramt Kelheim eine Schutz- und Überwachungszone ein. In dem Bereich soll die Haltung, der Handel und der Transport von Geflügel für ansässige Geflügehalter beschränkt werden. Die Schutzzone umfasst einen drei Kilometer großen Radius um den betroffenen Betrieb und somit Teile folgender Gemeinden: Train, Siegenburg, Elsendorf und das gemeindefreie Gebiet Dürnbucher Forst.

Die Überwachungszone umfasst einen zehn Kilometer großen Radius. Darin liegen ganz oder Teile der Gemeinden Abensberg, Aiglsbach, Attenhofen, Biburg, Kirchdorf, Mainburg, Neustadt a.d. Donau, Elsendorf, Rohr i. NB, Siegenburg, Train, Wildenberg und das gemeindefreie Gebiet Dürnbucher Forst.

Wegen der Vogelgrippe hat das Veterinäramt Kelheim eine Schutz- und Überwachungszone ausgewiesen.

Wegen der Vogelgrippe hat das Veterinäramt Kelheim eine Schutz- und Überwachungszone ausgewiesen.

So sollen Geflügelhalter ihre Tiere schützen:

  • Geflügel vor Kontakt mit freilebenden Vögeln schützen: Halten Sie Ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf beziehungsweise Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
  • Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.