Juristischen Hebel angewandet
Einbeziehungssatzungen auf Weg gebracht
1. April 2020, 14:22 Uhr aktualisiert am 1. April 2020, 15:35 Uhr
Von
Harry Bruckmeier
Sogenannte Einbeziehungssatzungen sind ein baurechtlich interessantes und vor allem brauchbares Instrument gerade für großflächige und vergleichsweise dünn besiedelte Gemeinden. Das gilt insbesondere für den Markt Au, der nach der Stadt Freising die größte Ausdehnung aller Kommunen im Landkreis Freising aufweist. Erst jüngst wendeten die Kommunalpolitiker diesen juristischen Hebel wieder an, um in zwei Ortsteilen Baurecht zu schaffen.
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