Vilsbiburg

Falschparker erschweren Winterdienst die Arbeit


Eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern ist nötig, um den Einsatzfahrzeugen auch in schmalen Straßen das Durchkommen zu ermöglichen.

Eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern ist nötig, um den Einsatzfahrzeugen auch in schmalen Straßen das Durchkommen zu ermöglichen.

Von Redaktion idowa

Schnee ist in diesem Winter zwar bisher Mangelware, dennoch hat der Winterdienst in Landshut alle Hände voll zu tun. Weil die Temperaturen zumindest nachts regelmäßig unter null Grad sinken, sind die Straßen gerade im morgendlichen Berufsverkehr wegen überfrierender Nässe oder Nebels oft glatt. Dann müssen die Mitarbeiter der Bauamtlichen Betriebe mit ihren Streufahrzeugen ausrücken.

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Landshut in einer Pressemitteilung darauf hin, dass für Einsatzfahrzeuge auch in schmalen Straßen unbedingt eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern frei gehalten werden muss. Ansonsten ist ein Durchkommen für den Winterdienst nicht möglich.

Straßen, die für den Winterdienst durch falsch parkende Fahrzeuge blockiert sind, können weder geräumt noch gestreut werden. In solchen Fällen kann die Stadt die Verkehrssicherungspflicht nicht gewährleisten. Probleme ergeben sich insbesondere dann, wenn Kreuzungen zugeparkt oder Halteverbote missachtet werden.

Dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdurchfahrtsbreite eingehalten wird, ist nicht nur für den Winterdienst, sondern auch für die Feuerwehr unverzichtbar. Die Stadt Landshut bittet deswegen alle Verkehrsteilnehmer, sich im eigenen Interesse an die Vorschriften zu halten.