Inzidenz stabil unter 100
Auch im Landkreis Landshut darf ab Dienstag geöffnet werden
24. Mai 2021, 16:47 Uhr aktualisiert am 8. April 2023, 19:13 Uhr
Die Landkreise Straubing-Bogen und Dingolfing-Landau haben vorgelegt - nun gibt es auch aus dem Landkreis Landshut gute Nachrichten: Der 7-Tages-Inzidenzwert scheint sich unter dem wichtigen Schwellenwert von 100 zu stabilisieren, so dass auch hier am Dienstag Lockerungen erfolgen können.
Die die 7-Tages-Inzidenz neue r Corona-Fälle je 100.000 Menschen hat am Pfingstsonntag laut Pressemitteilung des Landratsamts im Landkreis Landshut an fünf Tagen in Folge den Wert von 100 unterschritten. Diese nach einschlägigen Bundes- und Landesgesetzen "stabile Unterschreitung" des Schwellenwertes 100 macht den Weg nach und nach frei für eine ganze Reihe von Erleichterungen und Öffnungen im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben. Ab Dienstag, den 25. Mai, greifen nicht länger die strengen Regelungen der "Bundesnotbremse".
Es gilt ab Dienstag, dass man im Einzelhandel einkaufen kann - ohne Testnachweis, aber mit Terminbuchung und unter Beachtung von Regelungen der Anzahl der Kunden, zur Kontaktdaten-Erhebung und der Pflicht, FFP 2-Masken zu tragen. Kindertageseinrichtungen dürfen den eingeschränkten Regelbetrieb mit Betreuung in festen Gruppen aufnehmen. Im Übrigen gelten dennoch weiterhin die landesrechtlichen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmen-Verordnung (BayIfSMV), nach denen zum Beispiel die Öffnung der Gastronomie-Betriebe noch untersagt ist, bis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen ist. Das Landratsamt wird, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen, eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Lockerungsschritte ermöglicht.
Voraussetzung dafür, dass dieser Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung erlassen werden kann, ist, dass dies im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erfolgt. Wenn das Ministerium dem Landratsamt dieses Einvernehmen am Dienstag erteilt, ist ab Mittwoch zum Beispiel die Öffnung der Biergärten und von Freizeiteinrichtungen wie Freibädern erlaubt. Dass vieles in der Praxis aber nicht im Handumdrehen über die Bühne gehen kann und sich Vorlaufzeiten ergeben, ist kürzlich in punkto Freibäder bei der Versammlung der Bürgermeister der Landkreis-Gemeinden mehr als deutlich geworden.
Allgemeinverfügungen werden im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Das Landratsamt berichtet über Pressemitteilungen und über seine Internet-Seite www.landkreis-landshut.de über weitere Entwicklungen und auch darüber, ob die Regelungen der Bundesnotbremse bei ungünstig verlaufender Infektionskurve wieder in Kraft gesetzt werden.