Baurechtlicher Grenzfall
Bausenat lehnt Neubau der Ruine an der Schönbrunner Straße ab
20. Oktober 2020, 9:22 Uhr aktualisiert am 20. Oktober 2020, 9:22 Uhr
Von
Sigrid Zeindl
Die Zukunft der Ruine an der Schönbrunner Straße 44 hat - nach dem Umweltsenat - auch den Bausenat beschäftigt. Während der Umweltsenat dem Abriss des alten Gehöfts und dem Neubau eines Einfamilienhauses aus naturschutzfachlicher Sicht zustimmte, stellte sich die Situation baurechtlich verzwickter dar: Mit 7:4 Stimmen sprach sich der Bausenat dafür aus, das Areal weiter als Außenbereich zu betrachten - und lehnte damit den Neubau ab.
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