Baurechtlicher Grenzfall
Bausenat lehnt Neubau der Ruine an der Schönbrunner Straße ab
20. Oktober 2020, 9:22 Uhr aktualisiert am 20. Oktober 2020, 9:22 Uhr
![Die Ruine liegt auf einem Plateau an der Isarhangleite und ist laut Bauaufsichtsamt stark einsturzgefährdet.](https://cdn1.idowa.de/imgs/04/1/8/2/5/3/8/5/tok_cb722dcc52419de11a02cdbf5fdf93c6/w800_h449_x597_y336_1b416bbe-4fd3-4918-8238-5b3e0f50f7a9_1-ab4625b52843fc04.jpg)
LZ-Archiv/cv
Die Ruine liegt auf einem Plateau an der Isarhangleite und ist laut Bauaufsichtsamt stark einsturzgefährdet.
Die Zukunft der Ruine an der Schönbrunner Straße 44 hat - nach dem Umweltsenat - auch den Bausenat beschäftigt. Während der Umweltsenat dem Abriss des alten Gehöfts und dem Neubau eines Einfamilienhauses aus naturschutzfachlicher Sicht zustimmte, stellte sich die Situation baurechtlich verzwickter dar: Mit 7:4 Stimmen sprach sich der Bausenat dafür aus, das Areal weiter als Außenbereich zu betrachten - und lehnte damit den Neubau ab.
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