Hauptzollamt Landshut

Zoll deckt ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse auf


Der Landshuter Zoll hat ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse aufgedeckt. (Symbolfoto)

Der Landshuter Zoll hat ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse aufgedeckt. (Symbolfoto)

Von Redaktion idowa

Nachdem ein Bauarbeiter seine schlechten Beschäftigungsverhältnisse beim Zoll angezeigt hatte, wurden vom Amtsgericht Landshut auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut Durchsuchungsbeschlüsse für eine Arbeiterunterkunft erlassen. Der Arbeitgeber wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, teilt das Hauptzollamt mit.

Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut, Dienststelle Pfarrkirchen, trafen bei der Kontrolle neben dem Bauunternehmer fünf Arbeitnehmer an und überprüften diese. Die als Bauarbeiter tätigen Drittstaatsangehörigen konnten den für die Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis nicht vorlegen. Die Arbeiter befanden sich in einem ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnis mit kaum Lohn und desolaten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Unterkünften, heißt es in der Mitteilung.

Die umfangreichen Ermittlungen ergaben einen Schaden für die Sozialkassen in Höhe von knapp 40.000 Euro wegen nicht ordnungsgemäßer Zahlung der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge durch den beschuldigten Arbeitgeber. Zudem wurden Löhne in Höhe von 25.000 Euro nicht bezahlt.

Nachdem der Beschuldigte nicht zur Hauptverhandlung erschienen war und der zuständige Richter unmittelbar einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte, konnten bei der sofort eingeleiteten Fahndung Zöllner den Mann noch am selben Tag festnehmen und dem Gericht zuführen.

Der beschuldigte Bauunternehmer wurde vom Amtsgericht Landshut wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Aufgrund seines vollumfänglichen Geständnisses wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt und eine Bewährungszeit von drei Jahren verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig. Den verursachten Schaden hat der Verurteilte wieder gutzumachen.