Landshut
Wider wilden Spekulationen - Angeklagter freigesprochen
14. August 2019, 8:23 Uhr aktualisiert am 14. August 2019, 13:22 Uhr
Geschehensablauf um Messerstiche nicht geklärt: Landshuter Gericht spricht polnischen Leiharbeiter frei.
Ist ein Angeklagter schuldig zu sprechen, weil die Tat zu seinem Wesen passt? Tomek T., der sich nach einer Auseinandersetzung mit einem Mitbewohner in einer Leiharbeiterunterkunft in Eitting wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht verantworten musste, war schon als Jugendlicher durch impulsives und aggressives Verhalten aufgefallen, so Staatsanwältin Sigrid Kolano am Dienstag in ihrem Plädoyer. Kolano hatte einen Tötungsvorsatz nach drei Verhandlungstagen als erwiesen angesehen und für den 22-jährigen Polen eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren beantragt.
Verteidiger Hubertus Werner war "einigermaßen sprachlos" über den Antrag und bezeichnete die Argumentation, die Tat passe zu dem Angeklagten, als "nicht redlich". Für Werner kam nur ein Freispruch in Frage, da eine von seinem Mandanten geschilderte Notwehrsituation durch die Beweisaufnahme nicht widerlegt werden konnte. Die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer folgte Werners Antrag. "Der Geschehensablauf kann nach der Beweisaufnahme nicht festgezurrt werden", so Vorsitzender Richter Markus Kring in der Urteilsbegründung. Es habe daher im Zweifel für den Angeklagten der Freispruch zu erfolgen.
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