Erding/Landshut

Urteil gegen Frauenarzt ist rechtskräftig


Das Urteil gegen den 58-Jährigen ist mittlerweile rechtskräftig. (Symbolbild)

Das Urteil gegen den 58-Jährigen ist mittlerweile rechtskräftig. (Symbolbild)

Von Karin Alt

Ein 58-jähriger Erdinger Frauenarzt soll 2013 seine damals 60-jährige zweite Ehefrau getötet haben. Vor Gericht wurde er zu neun Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er in einem ersten Prozess freigesprochen worden war. Das Urteil gegen Prof. B. vom 21. Juli 2017 ist nun rechtskräftig.

Die Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12. Juni 2018 als unbegründet verworfen, teilt Peter Pöhlmann, Vorsitzender Richter am Landgericht Landshut, mit. In der Urteilsbegründung hatte es geheißen, nach Überzeugung des Landgerichts gebe es "keinen vernünftigen Zweifel", dass der frühere Erdinger Frauenarzt Michael B. am 4. Dezember 2013 seine Ehefrau in ihrem Reihenhaus im Erdinger Stadtteil Pretzen getötet habe. Das mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzte Gericht befand den 58-jährigen Angeklagten des Totschlags schuldig und verurteilte ihn zu neun Jahren Gefängnis. In einem ersten Prozess war Michael B. im Januar 2015 noch mangels Beweisen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Landshut legte dagegen erfolgreich Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Freispruch auf und verwies den Fall zurück ans Landgericht Landshut.

Mehr dazu lesen Sie am Mittwoch, 20. Juni, in der Moosburger Zeitung.