Landshut
Polizistin wegen mehrerer Einbrüche angeklagt
6. Februar 2020, 9:17 Uhr aktualisiert am 6. Februar 2020, 14:19 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Landshut hat am 27. Januar Anklage gegen eine heute 45-jährige Polizeibeamtin aus dem Raum Landshut erhoben. Sie soll 2017 in mehrere Wohnungen eingebrochen und dort gestohlen haben. Außerdem legt ihr die Staatsanwaltschaft Verletzung des Dienstgeheimnisses in mehreren Fällen und den Besitz von kinderpronografischen Bildern zur Last.
Die Beamtin soll im November 2017 in dem Datenbestand der Polizei gezielt nach vor kurzer Zeit verstorbenen Menschen gesucht haben. Danach soll sie zusammen mit ihrer damaligen Lebensgefährtin in mehrere Häuser eingebrochen sein. Ihre mutmaßliche Komplizin wurde bereits verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft Landshut am Donnerstag mitteilte.
Tatverdächtige bestreitet Vorwürfe
Ins Rollen kam das Verfahren laut Anklage, weil einem Zeugen im November 2017 bei einem der Tatorte das Auto der ehemaligen Lebensgefährtin der Polizistin auffiel und er sich das Kennzeichen merkte. Weitere Ermittlungen führten zu der Polizeibeamtin. Die 45-Jährige bestreitet indes bis auf einige Abfragen im polizeilichen Datenbestand die Vorwürfe.
Der vom Dienst suspendierten Polizeihauptmeisterin wirft die Staatsanwaltschaft Landshut mit der Anklage neben dem Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften eine mehrfache Verletzung des Dienstgeheimnisses (Datenabfragen) sowie Wohnungseinbruchsdiebstahl vor.
Amtsgericht München verurteilte ehemalige Lebensgefährtin
Wohnungseinbruchsdiebstahl kann mit einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei Verletzung des Dienstgeheimnisses droht Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zudem stehen auf den Besitz von kinderpornografischen Schriften bis zu drei Jahre, auf den Besitz von jugendpornografische Schriften bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder jeweils Geldstrafe, so die Staatsanwaltschaft.
Die ehemalige Lebensgefährtin hat das Amtsgericht München bereits im Dezember 2018 wegen zwei Fällen des Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung rechtskräftig verurteilt.
Ob und wann ein Verfahren gegen die suspendierte Polizeibeamtin eröffnet wird, entscheidet das Landgericht Landshut.