Vilsbiburg

Polizeibericht PI Vilsbiburg


Von Polizei

Velden: Minibagger umgekippt - Fahrer verletzt

Glück im Unglück hatte ein 16-Jähriger beim Rangieren mit einem Minibagger wollte ein 16-jähriger Helfer nach getaner Arbeit wollte dieser den Minibagger am Mittwoch, 24.08.2016, gegen 13.20 Uhr, wieder auf den bereitstehenden Anhänger verladen. Der junge Mann hatte sich dazu die Rampen zurechtgelegt und wollte dann mit dem Arbeitsgerät auf den Anhänger fahren. Kurz bevor er auf der Ladefläche ankam, rutschte nach ersten Ermittlungen die rechte Rampe weg, so dass der Bagger kippte und auf die rechte hintere Seite stürzte. Bei dem Sturz verletzte sich der Fahrer am Kopf, er kam mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus. Nach derzeitigem Ermittlungsstand liegt kein Fremdverschulden vor.

Vilsbiburg: Sachbeschädigung an Wohnanhänger

Eine unliebsame Überraschung erlebte ein 53-jähriger Wohnwagenbesitzer. Dieser hatte seinen Freizeitutensil im Zeitraum von Freitag, 17 Uhr, bis Mittwoch, 17 Uhr, in der Michael-Jäger-Straße abgestellt. Wie er nun feststellte, wurde während dieses Zeitraums die Beifahrerseite des Wohnanhängers mit einem spitzen Gegenstand verkratzt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 5000 Euro. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Vilsbiburg, Tel. 08741/96270.

Vilsbiburg: Unfall mit Reh verspätet gemeldet

Am Mittwoch, 5.55 Uhr, stieß eine 57-jährige Frau mit ihrem VW auf der Fahrt von Diemannskirchen in Richtung Geisenhausen bei Hofmühle mit einem Reh zusammen. Das Tier lief nach dem Zusammenstoß weiter. Am Pkw entstand geringer Sachschaden. Da die Frau den Unfall jedoch erst Nachmittags bei der Polizei meldete, muss sie nun mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Die Polizei weist ausdrücklich deshalb in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Fahrzeugführer nach einem Zusammenstoß mit einem Reh oder einem anderen Schalentier, wie etwa einem Wildschwein, gesetzlich verpflichtet ist, den Unfall unverzüglich entweder beim zuständigen Jagdpächter - soweit dieser bekannt ist - oder Polizeidienststelle zu melden. Zum Einen um dem oftmals verletzten Tier nach einem Zusammenstoß unverhältnismäßige Schmerzen zu ersparen, zum Anderen um unter Umständen auch das wertvolle Wildfleisch verwerten zu können. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht führt ausnahmlos zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Ausreichend ist durchaus auch eine telefonische Meldung.