Fall Maya: Letztes Wort hat das Gericht
Noch keine Ausbildungsduldung
18. Dezember 2020, 15:13 Uhr aktualisiert am 18. Dezember 2020, 15:56 Uhr
Von
Redaktion Landkreis Landshut
Das Integrationsgesetz wurde 2016 erlassen und ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Flüchtlingskrise ab 2015. Leitgedanke dieses Gesetzes ist Fördern und Fordern. Es soll dazu beitragen, die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern: durch mehr Angebote an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Gleichzeitig beschreibt es die Pflichten Asylsuchender.
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