Höchstens 25 Teilnehmer
Landshut erlaubt Veranstaltungen wieder - unter Auflagen
9. Juni 2020, 18:44 Uhr aktualisiert am 9. Juni 2020, 18:44 Uhr
Seit Mitte März gelten infolge der Corona-Pandemie landesweite Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen. Dazu zählt auch das generelle Verbot von Veranstaltungen. Seitdem muss stets im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Wegen der Vielzahl der Fälle hat sich die Stadt Landshut nun jedoch entschlossen, eine Ausnahmegenehmigung durch Allgemeinverfügung zu erteilen.
Das bedeutet im Klartext: Sämtliche infektionsschutzrechtlich vertretbaren Veranstaltungen im Stadtgebiet dürfen stattfinden, wenn sie rechtzeitig angezeigt und die notwendigen Schutzauflagen eingehalten werden. Darunter fallen neben den allgemeinen Hygieneregeln, wie ausreichendem Händewaschen und der Nies- und Hustenetikette, auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Veranstaltung sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Die Allgemeinverfügung soll am 10. Juni wirksam werden, gilt aber nur für Veranstaltung mit maximal 20 (in geschlossenen Räumen) beziehungsweise 25 Teilnehmern (im Freien). Wird diese Zahl überschritten, muss weiterhin eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Ansonsten reicht es künftig aus, die Veranstaltung mindestens zwei Tage vor Beginn beim Amt für öffentliche Ordnung anzuzeigen. Dabei anzugeben ist: der Zweck der Veranstaltung, der verantwortliche Veranstalter, die Anzahl der Teilnehmer, der Veranstaltungsort, das Datum und die Dauer, die Größe des Veranstaltungsraumes (Quadratmeter) und ob Lüftungsmöglichkeiten (insbesondere Fenster) vorhanden sind.
Die ausführliche Allgemeinverfügung, in der die jeweiligen verbindlichen Voraussetzungen und Schutzmaßnahmen nachzulesen sind, kann online unter www.landshut.de/allgemeinverfuegung heruntergeladen werden und hängt auch als Druckversion im Schaukasten am Rathausgebäude in der Altstadt aus.