Landkreis Landshut

Junkie ja, Dealer nein? Landshuter (34) bestreitet Handel mit Speed


Symbolbild: David Ebener/dpa

Symbolbild: David Ebener/dpa

Von kö

Im Zuge etlicher Verfahren gegen Mitglieder der Landshuter Drogenszene muss sich seit heute ein 34-jähriger Malermeister vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts verantworten.

Der Landshuter, der sich aufgrund seiner Drogensucht derzeit in stationärer Therapie befindet, räumte zu Prozessbeginn ein, im Dezember 2012 in der Innenstadt zwei Mal Amphetamin gekauft zu haben - für den Eigenkonsum, wie er sagte. Mit Drogen gehandelt zu haben, wie es ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt, bestritt der 34-Jährige allerdings vehement.

Laut Anklage verkaufte der Malermeister im September 2012 in zwei Fällen Amphetamin, besser bekannt als Speed. In zwei weiteren Fällen soll er Bekannten Speed angeboten haben. Die Geschäfte sollen aber nicht zustande gekommen sein. Zudem soll der 34-Jährige im November 2012 Bekannte in deren Wohnung bedroht haben. Während der Angeklagte fortwährend mit den Kopf schüttelte, erklärte sein Verteidiger Thomas Fauth, dass diese Vorwürfe nicht zutreffend seien. Lediglich der Kauf von 50 beziehungsweise 20 Gramm Amphetamin im Dezember 2012 stimme. Weitere Angaben werde sein Mandant nicht machen.

Der Angeklagte äußerte sich dann aber zumindest zu seinem Drogenkonsum. Er habe zu dieser Zeit viel konsumiert; "die ganze Palette rauf und runter". Bis zu seiner Inhaftierung 2013 seien es bis zu fünf Gramm Speed am Tag gewesen. Aufgrund der großen Menge äußerte Richter Christian Lederhofer Zweifel daran, dass das vom Angeklagten eingeräumte, im Dezember gekaufte Speed ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmt gewesen ist. Wenn man eine größere Menge gekauft habe, sei es einfach billiger gewesen, entgegnete der 34-Jährige. "Und ich habe die Mengen ja gebraucht." Die beiden Drogengeschäfte wurden von dem damaligen Dealer des Angeklagten vor Gericht bestätigt. Allerdings konnte der mittlerweile wegen Drogenhandels rechtskräftig verurteilte Zeuge keine Angaben dazu machen, ob das Speed zum Weiterverkauf gedacht war.

Der Prozess wird am 29. Oktober fortgesetzt.