Sexueller Missbrauch oder nicht?

Gutachterin soll Partei gegen den Angeklagten ergriffen haben

Prozess um den mutmaßlichen Missbrauch einer 13-Jährigen in Landshut: Kritik an Sachverständiger.


Aussage gegen Aussage steht es derzeit vor dem Landshuter Landgreicht.

Aussage gegen Aussage steht es derzeit vor dem Landshuter Landgreicht.

Von Redaktion Landkreis Landshut

Steht Aussage gegen Aussage vor Gericht, kommt sie ins Spiel: Die sogenannte Nullhypothese ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundlegend bei der Frage, ob Zeugen die Wahrheit sagen. Das bedeutet, dass jede Zeugenaussage so lange als unwahr zu gelten hat, bis die Nullhypothese nicht eindeutig widerlegt ist. Mit anderen Worten: Für den Angeklagten gilt zunächst die Unschuldsvermutung.

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