Landkreis Landshut

Garagen-Geldfälscher müssen in den Knast


Das sichergestellte Falschgeld wurde in München im Landeskriminalamt während einer Pressekonferenz präsentiert.

Das sichergestellte Falschgeld wurde in München im Landeskriminalamt während einer Pressekonferenz präsentiert.

Von Andrea Königl

Zwei junge Männer aus Geisenhausen hatten eigentlich ein gutes Geschäft mit Falschgeld - hätten sie sich nicht selbst ein Bein gestellt: Sie hatten ihren Ausschuss in durchsichtigen Plastiktüten entsorgt. Das Landshuter Landgericht verurteilte sie am Mittwoch zu dreieinhalb bzw. drei Jahren und zwei Monaten Haft.

Die Qualität war alles andere als gut. Die gefälschten Fünfziger hatten nicht die richtige Farbe; zudem waren die Ränder schief geschnitten. Dennoch verkauften Daniel T. und Arthur K. im sogenannten Darknet zahlreiche Blüten, die sie in einer Garage in Geisenhausen hergestellt hatten.

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Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilte den 22-jährigen Daniel T. schließlich wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung und Hehlerei zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Sein Komplize, der 24-jährige Arthur K., erhielt wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.

Die beiden jungen Männer hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am ersten Verhandlungstag eingeräumt und sich kooperativ gezeigt, was sich strafmildernd auswirkte.

Vor allem der angeklagte Daniel T. - der sich nach eigenen Angaben schon mal für einen Tag einen Lamborghini ausgeliehen und in einer Nacht in der Diskothek 1.000 Euro ausgegeben hat - sei offensichtlich noch nie auf die Idee gekommen, dass er sich Geld auch durch legale Arbeit beschaffen könne, so Staatsanwalt Kurtz. Zur Tatzeit sei Daniel T. noch Heranwachsender gewesen. Weil er "völlig unreifes Verhalten" an den Tag legte, sei eine Jugendstrafe angemessen. Kurtz beantragte unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Landshut wegen Geldwäsche eine Strafe von drei Jahren und acht Monaten. Für Arthur K. forderte er eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

Kein minder schwerer Fall



Verteidiger Johann Kohlschmidt sah in dem Tatbeitrag von Arthur K. hingegen einen minder schweren Fall und beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung auszusetzen sei. Sein Mandant habe von der technischen Umsetzung keine Ahnung gehabt, sagte Kohlschmidt zur Begründung. Der 24-Jährige habe lediglich Papier zugeschnitten und Hologramme aufgeklebt. Zudem sei seine Gewinnbeteiligung mit 600 Euro niedrig gewesen. Der Verteidiger von Daniel T., Dr. Adam Ahmed, beantragte eine Strafe, "die nicht mehr als drei Jahre beträgt". Indem sein Mandant bereits im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt und Aufklärungshilfe geleistet habe, "hat er die Verantwortung für sein Fehlverhalten bereits übernommen".

Die Kammer unter Vorsitzendem Richter Oliver Dopheide ging, was die Urteilsfindung betrifft, bei beiden Angeklagten nicht von einem minder schweren Fall aus. Der Tatbeitrag von Arthur K. sei nicht untergeordnet gewesen, so Dopheide in der Urteilsbegründung. Der 24-Jährige habe die Garage aufgetan und angemietet und sei für den handwerklichen Bereich zuständig gewesen. "Das war ganz klar ein arbeitsteiliges Vorgehen." Die Abstufung in den Strafmaßen diene dem Verhältnis der Angeklagten untereinander: Daniel T. war im Gegensatz zu seinem Komplizen schon einschlägig vorbestraft.

Auch Richter Dopheide sprach noch den Umstand an, dass vor allem Daniel T. über "keinerlei vernünftiges Verhältnis zu Geld" verfüge, was unter anderem auch an der "verwöhnenden Ausstattung durch die Eltern" liege. "Der Angeklagte war sehr gut darin, Geld auszugeben, aber wie man dazu kommt, davon hat er keine Ahnung."

Das Urteil gegen Daniel T. ist rechtskräftig. Zum Urteil von Arthur K. gab Staatsanwalt Kurtz keine Stellungnahme ab.