Betroffene finden Kompromiss

Biber darf am Bucher Graben in Altdorf bleiben


Das FFH-Schutzgebiet Bucher Graben in der Marktgemeinde Altdorf bleibt Heimat des Bibers. Naturschützer, Landwirte, Jäger und Vertreter von Behörden haben sich unter bestimmten Voraussetzungen darauf geeinigt, dass die Genehmigung zum Abschuss nicht erneut beantragt wird.

Das FFH-Schutzgebiet Bucher Graben in der Marktgemeinde Altdorf bleibt Heimat des Bibers. Naturschützer, Landwirte, Jäger und Vertreter von Behörden haben sich unter bestimmten Voraussetzungen darauf geeinigt, dass die Genehmigung zum Abschuss nicht erneut beantragt wird.

Der Biber sorgt immer wieder für negative Schlagzeilen. Vor allem Landwirten, die in Gewässernähe Wiesen bewirtschaften kommt der "Ur-Bayer" oft in die Quere. Im FFH-Schutzgebiet Bucher Graben haben Naturschützer, Behörden-Vertreter, Jäger und Landwirte einen Kompromiss gefunden, dass der Nager bleiben darf. Zu verdanken hat der Biber das vor allem dem Einsatz von BN-Bachpate Helmut Böhm.

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