PI Vilsbiburg
Autofahrer fährt mit Bier in der Hand an Polizisten vorbei
11. November 2020, 15:23 Uhr aktualisiert am 11. November 2020, 15:23 Uhr
Gerzen: 58-Jähriger trinkt Bier während dem Fahren
Am Dienstag gegen 16.35 Uhr führte die Polizei Verkehrskontrollen in Gerzen durch. Dabei fiel ein Autofahrer auf, der beim Vorbeifahren aus einer Bierflasche trank. Sie hielten den Mann an. Ein Test ergab, dass das nicht das einzige Bier war, das der Fahrer getrunken hatte. Der 58-Jährige durfte nicht weiterfahren. Er muss mit einem Fahrverbot und einem Bußgeld rechnen.
Weitere Meldungen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Aham: Vandalismus am Spielplatz
Im Zeitraum vom Freitag bis Montag wurde der Zaun des Spielplatzes hinter der Grundschule von einem Unbekannten am Zugangstor beschädigt. Der Schaden beträgt etwa 500 Euro. Hinweise an die Polizei Vilsbiburg unter 08741/9627-0.
Geisenhausen: Mülleimer angefahren und geflüchtet
Am Dienstag gegen 13.30 Uhr parkte ein 49-jähriger Autofahrer auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in der Landshuter Straße rückwärts aus und fuhr gegen einen Mülleimer. Der Mülleimer wurde aus der Verankerung gerissen und beschädigt. Der Autofahrer fuhr in Richtung Markplatz davon. Ein Zeuge beobachtete den Vorfall, wodurch der Unfallverursacher ermittelt werden konnte.
Vilsbiburg: Hohe Bußgelder für Kleintransporter-Fahrer
Am Montag und Dienstag wurden auf der B299 bei Vilsbiburg Schwerlastkontrollen von der Polizei durchgeführt. Dabei wurden unter anderem zwei Fahrzeuggespanne angehalten. Sie bestanden jeweils aus einem Kleintransporter und einem Anhänger, auf dem zwei und drei gebrauchte Autos geladen waren. Die Fahrzeuge wurden in Deutschland gekauft und sollten nach Osteuropa befördert werden. Die Fahrer konnten keine Erlaubnisurkunde für gewerblichen Güterkraftverkehr vorweisen. Außerdem war in beiden Kleintransportern kein vorgeschriebenes Kontrollgerät verbaut, das die Lenk- und Ruhezeiten hätte aufzeichnen können. Die Fahrer werden nach dem Fahrpersonal- und dem Güterkraftverkehrsgesetz angezeigt und müssen mit einem Bußgeld im oberen dreistelligen Bereich rechnen.