Hilfe zur Selbsthilfe

Markt Eichendorf beschließt neue Richtlinien zur Vereinsförderung

Zum 1. Januar 2025 treten die Richtlinien in Kraft. Hintergrund der Aufstellung neuer Regelungen war das Anliegen, die Vereinsarbeit und besonders die in den Vereinen betriebene Jugendarbeit zu intensivieren.


Aus den verfügbaren Haushaltsmitteln können die Vereine gefördert werden.

Aus den verfügbaren Haushaltsmitteln können die Vereine gefördert werden.

Ausgehend vom derzeitigen Standard werde eine allen Vereinen gerecht werdende Förderung angestrebt, heißt es in der Vorbemerkung. Die Förderung werde daran ausgerichtet, den Vereinen bei ihren Problemen und Aufgaben zu helfen und den sich wandelnden Strukturen und Ansprüchen gerecht zu werden. Darüber hinaus sei es notwendig, die große Bedeutung der Vereine in der und für die Gesellschaft deutlich zu machen - und sie im Bereich der öffentlichen Aufgaben einer Gemeinde entsprechend einzuordnen.

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