Landau
Kinderpornos auf dem Laptop: 39-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt
16. Dezember 2014, 16:31 Uhr aktualisiert am 16. Dezember 2014, 16:31 Uhr
"Da stockt einem der Atem, wenn man die Bilder ansieht", so schilderte Richter Michael Piringer seine Eindrücke, nachdem er die Bilder mit den weiteren Prozessbeteiligten in Augenschein genommen hatte, die auf dem Laptop sowie dem Rechner des 39-jährigen Angeklagten aus Pilsting gespeichert waren. Es handelte sich dabei ausschließlich um Fotos mit jugend- und kinderpornografischem Inhalt.
Doch nicht nur um sogenannte "Posingbilder", bei denen die sexuellen Merkmale der Kinder zur Schau gestellt wurden, sondern auch um explizite Handlungen, die vaginal, oral oder anal durchgeführt wurden. Der 39-Jährige wurde daher in der Hauptverhandlung am Dienstag zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 25 Euro verurteilt.
Zur Last gelegt wurde dem Angeklagten, dass auf seinem PC sowie auf seinem Laptop am 1. Juli 2013, als die Durchsuchung seiner Privaträume vorgenommen wurde, 69 kinderpornografische Dateien zu finden waren, von denen 16 bereits wieder gelöscht waren. Das stellte ein Sachverständiger in seinem Gutachten fest. Nachdem dem 39-Jährigen die Anklageschrift vorgelesen wurde, gab er zu, die Bilder im Internet angesehen, aber nicht wissentlich gespeichert zu haben. Darüber hinaus gab er zu Protokoll, dass er nur zufällig auf die Seiten gelangt sei, da er in einer Suchmaschine nach den Schlagworten "Young teen" gesucht habe.
Der Kommissar, der die Ermittlungen leitete, konnte anschließend kurz den Ablauf dieser rekonstruieren. Nachdem ihm die Ermittlungen übertragen worden waren, habe er am 1. Juli die Räumlichkeiten des Angeklagten auf richterlichen Geheiß durchsucht. Dort seien sämtliche elektronischen Speichergeräte beschlagnahmt und einem Sachverständigen zur Durchsicht übergeben worden.
Sechsjährige Mädchen bei sexuellen Handlungen auf den Bildern
"Ende November ist mir dann ein handgeschriebener Brief zugegangen", erzählte der Kriminalhauptkommissar weiter, " in dem der Angeklagte den Tatvorwurf in vollem Umfang auf sich nahm." Und auch die Auswertung des Gutachtens fiel positiv aus. 53 Bilder konnten noch auf dem Rechner festgestellt werden, allerdings alle ohne eine explizite Speicherung. Jedoch ergänzte der Sachverständige, dass auch das Betrachten von kinderpornografischen Schriften ohne eine gezielte Suche nicht möglich ist. Der Angeklagte habe die Bilder sicher nicht gehortet, aber doch billigend in Kauf genommen, dass diese auf seinem Rechner gespeichert wurden, so schließt das Gutachten.
Bei der anschließenden Inaugenscheinnahme der Bilder beschrieb der Richter kurz die betreffenden Szenen. "Es sind offensichtlich Mädchen, die gerade einmal sechs Jahre alt sind, aber hier bei sexuellen Handlungen abgelichtet sind", beschreibt Piringer. Ein Bild habe ihn besonders betroffen gemacht, auf dem ein Säugling einen erigierten Penis an den Mund gehalten bekam und dann aufgrund eines Saugreflexes daran nuckelte.
Nach Auslandseinsatz für die Bundeswehr, wie das fünfte Rad am Wagen gefühlt
Ein weiteres Gutachten ließ die Staatsanwaltschaft fertigen, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu untersuchen. In diesem wird vor allem auf die psychischen Traumata, die der 39-Jährige aus seinem Bundeswehreinsatz mitgebracht hatte, eingegangen. Aber als er aus dem Auslandseinsatz zurückkehrte, sei er sich wie das fünfte Rad am Wagen vorgekommen und habe eine Art Ersatzbefriedigung gesucht, erzählte der Pilstinger dem Gutachter. Je weniger körperliche Nähe er erfahren hätte, desto weiter sei er in die virtuelle Welt hineingezogen worden, schilderte das Gutachten weiter.
Richter Michael Piringer folgte in seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Pilstinger zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro. "Es ist schlimm, wenn man sich die Bilder ansieht, sie machen immer wieder betroffen", verdeutlichte Piringer, "vor allem weil man sich denken muss: Irgendwo wird ein Säugling sexuell missbraucht, irgendwo ein Kind vergewaltigt, nur um diese Bilder zu erhalten." Nachvollziehbar sei das auf keinen Fall, erklärte Piringer.