Schöffenverhandlung: 20-Jähriger wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu Jugendstrafe verurteilt

Einen Schuss vor den Bug verpasst


100 Gramm Marihuana hat der Angeklagte in seiner Landauer Hofeinfahrt an einen Käufer übergeben und dafür insgesamt 1 000 Euro erhalten.

100 Gramm Marihuana hat der Angeklagte in seiner Landauer Hofeinfahrt an einen Käufer übergeben und dafür insgesamt 1 000 Euro erhalten.

Sichtlich reumütig hat sich ein 20-jähriger Angeklagter gezeigt, dessen Fall rund um den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln am Mittwoch im großen Sitzungssaal des Amtsgerichts verhandelt wurde. Am Ende der Schöffenverhandlung wurde der junge Mann, der in der Bergstadt wohnt, von Richter Florian Grotz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit ist auf drei Jahre festgesetzt worden. Des Weiteren muss er 1.000 Euro Wertersatz für seine "Einnahmen" aus den Drogengeschäften sowie weitere 1.000 Euro an eine karitative Einrichtung zahlen. Zudem wurde ihm auferlegt, jährlich bis zu sechs Urin- und Haarproben abzugeben, um die eigene Abstinenz von Drogen nachzuweisen.

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