Landau

Ein Kilo Haschisch "vertickt": Simbacher (27) muss drei Jahre ins Gefängnis


Symbolbild: dpa

Symbolbild: dpa

Zwei Personen finden sich an ihrem vereinbarten Treffpunkt - einem Supermarktparkplatz - ein. Der eine ist zu Fuß unterwegs, der andere wird von seiner Freundin mit dem Auto chauffiert. Als sie sich sehen, steigt der Beifahrer aus und schreitet seinem Gegenüber einige Meter entgegen. Gemeinsam gehen sie weiter zusammen an einen etwas abgelegeneren Ort. Die beiden halten Smalltalk, reden etwas miteinander. Bis einer der beiden ein Päckchen aus der Jacke, eine gefüllte Plastiktüte soll es gewesen sein, zieht und es dem anderen übergibt.

Zweimal soll so die Übergabe von jeweils 500 Gramm Haschisch abgelaufen sein, die einem 27-jährigen Simbacher vorgeworfen wurde. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Michael Piringer verurteilte ihn deshalb in der Verhandlung am Dienstagnachmittag zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt drei Jahren. Dem Lackierer wurde zu Last gelegt in zwei Fällen, die beide im Sommer 2013 - wahrscheinlich am 28. Juli und am 15. August - einem 24-jährigen aus Kumhausen zweimal insgesamt einen Kilo "Shit" gegen die Zahlung von jeweils 3.200 Euro "vertickt" zu haben.

Der Angeklagte jedoch stritt alles ab. Über seinen Rechtsanwalt ließ er verkünden, dass er sich mit seinem Bekannten lediglich getroffen habe, um die Rückzahlung eines von ihm gewährten Darlehens abzuwickeln. "Im Herbst 2012 habe ich ihm 2.000 Euro geliehen", erklärte der Angeklagte. Allerdings, so stutzte der Richter, sei dieses Geld in einer Phase geflossen, als das Konto des Angeklagten bereits um über 800 Euro überzogen war.

Den 24-Jährigen kannte der Simbacher bereits, und zwar aus seiner Vergangenheit im Drogenmilieu. Denn der 27-Jährige hatte schon einige Vorstrafen auf dem Buckel, als er am Dienstag im Gerichtssaal Platz nahm: Eine zweimalige Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmittel sowie der gemeinschaftliche Anbau von Drogen sind sogar einschlägig auf seinem Konto zu verbuchen. Doch nach der letzten Verurteilung, die eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren nach sich zog, habe er der Sucht abgeschworen. Genau kennt er die Daten noch, an denen er die Suchtklinik betreten hatte sowie aus der ambulanten Therapie entlassen wurde. Seitdem sei er komplett "clean", erklärte er dem Schöffengericht. Den Kumhausener habe er, nachdem er seine Arbeit wieder aufgenommen hatte, wieder als "korrekten" Kollegen kennengelernt. Deshalb habe er ihm gerne das Geld geliehen, um das er gebeten wurde.

Dieser will aber von dem etwaigen Leihgeschäft überhaupt nichts wissen. Vehement bestreitet er es, von dem Angeklagten Geld erhalten sowie es in Raten zurückgezahlt zu haben. Allerdings - so räumt er ein - habe er zeitweise "aus Geschäften heraus" Schulden bei dem Angeklagten gehabt. Auch in den beiden Fällen im Sommer 2013 kann er es zumindest nicht ausschließen. "Gezahlt hab ich entweder bar oder auf Kommission", erklärte der 27-Jährige.

Aufgeflogen waren die Machenschaftender beiden, als eine Telefonüberwachung bei dem Kumhausener angeordnet wurde und dieser am Tag vor dem Treffen einige "Lieferengpässe" hatte, wie es die ermittelnde Kommissarin umschrieb. Am Tag nach dem Termin mit dem Angeklagten - der anhand von Geodaten zweifelsohne nachzuweisen ist - aber plötzlich wieder "flüssig" gewesen sei.

Nachdem die Freundin des 27-Jährigen ihre Aussage im Hinblick auf das noch gegen sie laufende Verfahren verweigert hatte, erklärte der Bewährungshelfer des Simbachers, dass dieser sich in seiner Bewährungszeit nichts zu Schulden hatte kommen lassen und sämtliche Auflagen des Gerichts erfüllt hatte. So konnte er zweifelsohne - in regelmäßigen Abständen musste sich der Angeklagte Urinproben unterziehen - ein einjähriges drogenfreies Leben nachweisen. Aufgrund der Beweisaufnahme sah die Staatsanwältin den Tatvorwurf als bewiesen an und forderte eine Verurteilung zu drei Jahren und drei Monaten.

Der Verteidiger konnte dieser Folgerung nichts abgewinnen und erklärte, warum sein Mandant freizusprechen sei. Der Kontakt sei da gewesen, das räumte auch der Verteidiger, aber es sei nicht belegt, ob es sich dort um die Rückzahlung eines Darlehens oder Rauschgiftgeschäfte handelte. "Es ist nie eine Hausdurchsuchung gemacht worden", mahnte der Rechtsbeistand an und beschrieb die Aussagen des Zeugen als sehr "nebulös".

Doch das Schöffengericht folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe. "Ich bin überzeugt, dass an diesen beiden Tagen Rauschgiftgeschäfte abgewickelt wurden", erklärte Piringer. "Sie waren auf einem guten Weg in ein normales Leben, aber Sie sind einmal falsch abgebogen. Schade. Wirklich Schade", schloss der Richter die Verhandlung.