Kinderpornos am Handy
24-Jähriger kommt in Landau mit Bewährungsstrafe davon
23. Januar 2024, 17:54 Uhr
"Der Angeklagte ist ein junger Kerl. Da ist die Sache völlig anders zu bewerten, als wenn sich hier ein 75-Jähriger für solche Dateien interessiert" - Richter Michael Piringer machte in seiner Urteilsbegründung keinen Hehl daraus, dass das Handeln eines 24-Jährigen eher am unteren Ende der Strafzumessung anzusiedeln sei. Im Rahmen einer Schöffensitzung musste sich der junge Mann am Dienstagnachmittag vor dem Amtsgericht verantworten. Letztendlich wurde er wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Des Weiteren muss der 24-Jährige 2 000 Euro in monatlichen Raten zu je 100 Euro an die "Helfer vor Ort" zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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