Stadt Deggendorf
Wahlbenachrichtigungskarten werden verschickt
19. August 2021, 16:24 Uhr aktualisiert am 19. August 2021, 16:24 Uhr
Bis 5. September sollen etwa 24.350 Wahlberechtigte der Stadt Deggendorf ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten. Das teilte die Stadt Deggendorf mit.
Auf der Wahlbenachrichtigung finden die Bürger die Information, in welchem Wahllokal sie am 26. September bei der Bundestagswahl abstimmen können. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte im Wahlamt nachfragen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf vorliegt, denn das ist Voraussetzung für das Wahlrecht.
Jeder Wahlberechtigte kann in dem zugewiesenen Wahllokal mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief, mit einem Personalausweis oder einem Reisepass wählen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält für barrierefreie Wahllokale den Aufdruck des Rollstuhlfahrersymbols.
So beantragen Sie die Briefwahl
Alternativ zur Stimmabgabe in einem Wahllokal hat jeder Wähler auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/deggendorf beantragt werden. Dabei sollte der Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer angegeben werden. Außerdem können die Briefwahlunterlagen auch über das Smartphone durch Einscannen des QR-Codes angefordert werden. Eine zusätzliche Antragstellung per Post oder Fax ist nicht notwendig.
Die Antragstellung kann auch per E-Mail unter Nennung von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) erfolgen, nicht aber telefonisch oder per SMS.
Unterlagen anfordern
Die Wahlberechtigten haben auch die Möglichkeit, mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Deggendorf, Wahlamt, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf, gesendet werden. Die Anforderung der Briefwahlunterlagen kann außerhalb der Dienstzeiten in den Briefkasten der Stadt Deggendorf (Neues Rathaus, Franz-Josef-Strauß-Str. 3) eingeworfen werden.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können außerdem persönlich im Neuen Rathaus, Wahlamt, abgeholt werden. Die Briefwahlunterlagen dürfen an Dritte ausgehändigt werden, wenn die Rückseite der Wahlbenachrichtigung einschließlich der Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben ist. Eine bevollmächtigte Person darf dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Für die Bundestagswahlkann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis Freitag, 24.September, 18 Uhr, im Wahlamt der Stadt Deggendorf beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist eine Erteilung des Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.