Vorstoß des Bundesfinanzhofs könnte auch für die Isarstadt teuer werden
Muss die Stadt künftig mehr fürs Freibad zahlen?
30. Oktober 2019, 20:00 Uhr aktualisiert am 30. Oktober 2019, 20:00 Uhr
Wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Beihilferecht legt der Bundesfinanzhof (BFH) die Privilegierung kommunaler Betriebe im deutschen Steuerrecht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Fällt die Entscheidung dabei ungünstig für die Kommunen aus, könnte das auch Plattling belasten.
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