Keine nachträgliche Genehmigung für Schwarzbau
Gemeinderat bleibt hart
17. Dezember 2019, 15:47 Uhr aktualisiert am 17. Dezember 2019, 17:42 Uhr
Eine schwierige Entscheidung hatte der Gemeinderat Aholming am Montagabend zu treffen: Muss ein Grundstückseigentümer in Tabertshausen sowohl eine entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans errichtete Mauer als auch ein Nebengebäude wieder rückbauen? Die Antwort auf diese Frage fiel deutlich aus: "Ja, er muss", entschied der Gemeinderat mit 10:4 Stimmen. Lediglich die südliche Mauer kann in einer Höhe von 75 Zentimeter stehenbleiben, damit es nicht dazu kommt, dass wild abfließendes Wasser auf das Grundstück gelangt.
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