Begründung fehlt noch
Drei Klagen gegen das Ersatzfließgewässer
29. November 2019, 20:00 Uhr aktualisiert am 29. November 2019, 20:00 Uhr
Bis zum Jahresende hat die Stadt Plattling Zeit, zu begründen, warum sie mit dem Planfeststellungsbescheid des Landratsamtes Deggendorf zum Bau des Ersatzfließgewässers links der Isar nicht einverstanden ist. Unter dem Aktenzeichen RN 8 K 19.1896 wird die Klage der Stadt Plattling im nächsten Jahr vor der 8. Kammer des Regensburger Verwaltungsgerichtes verhandelt werden.
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